AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aktueller Stand: 01.01.2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf der Empfehlung des Texterverbands „Fachverband Freier Werbetexter e. V.“ und gelten für alle Aufträge zwischen Édith Kosmehl (nachfolgend ‚Texterin‘ genannt) und ihrem Geschäftspartner (nachfolgend ‚Auftraggeber‘ genannt), es sei denn, ihnen wurde vor Auftragserteilung widersprochen.
1 • Urheberrecht | Nutzungsrecht
- Sämtliche Texte und sonstige Werke der Texterin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei der Texterin.
- Erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung überträgt die Texterin dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird grundsätzlich nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Nur nach schriftlicher Vereinbarung können die eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte weitergegeben werden.
- Ohne ausdrückliche Einwilligung der Texterin dürfen ihre Werke weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Ein Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht berechtigt die Texterin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2 • Weiterbearbeitung | Urheberbenennung
- Eine Weiterbearbeitung der Texte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Texterin erlaubt. Die Zustimmung kann ggfs. aus berechtigten Gründen verweigert werden, beispielsweise im Falle einer Entstellung des Textes. Beabsichtigt der Auftraggeber eine Bearbeitung des Textes, so meldet er zunächst seinen Bedarf bei der Texterin an; sodann kommt ein neuer Auftrag zustande. Lehnt die Texterin die Bearbeitung ab, so ist der Auftraggeber berechtigt, sich an Dritte zu wenden.
- Die Texterin hat das Recht, stets als Urheberin genannt zu werden. Dies gilt insbesondere für Webtexte (Angabe im Impressum) sowie bei Reproduktion oder Verbreitung des Textes bzw. des Werkes. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung ist die Texterin berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
3 • Vergütung | Fälligkeit des Honorars
- Für jeden Auftrag wird die Vergütung der Texterin im Vorwege vereinbart. Mögliche Abweichungen vom veranschlagten Honorar werden ggfs. prozentual mit angegeben.
- Auf die Höhe der Vergütung haben weder Vorschläge des Auftraggebers noch seine sonstige Mitarbeit bzw. Bereitstellung vom Material oder Ressourcen Einfluss.
- Bei Ablieferung des Werkes ist die Vergütung fällig. Das Honorar ist sofort und ohne Abzug zu zahlen. Beinhaltet ein Auftrag mehrere Ablieferungen, so erfolgt die vereinbarte Vergütung der jeweiligen Teillieferung ebenfalls bei derer Ausführung.
- Hat der Auftraggeber Gründe zu vertreten, die zu einer Verzögerung der Durchführung des Auftrages führen, so ist die Texterin berechtigt, eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Bei größeren Aufträgen oder unter anderen besonderen Umständen ist die Texterin berechtigt, bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtvolumens zu verlangen.
4 • Haftung | Rechtliche Zulässigkeit
- Die Texterin ist in der Gestaltung der Arbeit im Rahmen des Auftrages frei. Hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind Reklamationen ausgeschlossen.
- Änderungswünsche teilt der Auftraggeber der Texterin innerhalb einer Woche nach Erhalt des Entwurfes mit. Verspätete Einreichungen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
- Reklamationen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Texterin geltend zu machen.
- Die Texterin übernimmt ausdrücklich keine Überprüfung der sachlichen und formalen Richtigkeit der Arbeiten noch derer rechtlichen Zulässigkeit. Betont obliegt es dem Auftraggeber, diese Überprüfung achtsam und ggfs. juristisch vorzunehmen. Insbesondere im Hinblick auf mögliche Schutzrechte Dritter, werberechtliche und markenrechtliche Bestimmungen ist eine tiefgründige Revision durch den Auftraggeber unerlässlich. Eine Verantwortung der Texterin ist hier ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin ausschließlich Material und Vorlagen zur Verwendung zu überlassen, für die er die urheberrechtlichen Nutzungsrechte besitzt. Bei Zuwiderhandlung stellt der Auftraggeber die Texterin von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- Ein Schadenersatzanspruch kann nur in der Höhe gestellt werden, die für vergleichbare Fälle gilt. Durch gesetzliche Verjährungsfristen ist bei nachgewiesenen Mängeln die Haftbarkeit der Texterin eingeschränkt.
5 • Belegmuster | Eigenwerbung
- Der Auftraggeber überlässt der Texterin von allen vervielfältigten Arbeiten 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich.
- Zwecks Eigenwerbung ist die Texterin berechtigt, diese Belegmuster sowie Reproduktionen davon zu verwenden. Dieses umfasst auch die Eigenwerbung auf der Homepage der Texterin, beispielsweise durch das Firmenlogo des Auftraggebers bzw. das Logo seiner Marke.
6 • Fremdleistungen | Reisekosten
- Sind zur Auftragserfüllung Fremdleistungen notwendig, so trägt der Auftraggeber deren Kosten. Die Texterin ist berechtigt, vereinbarte Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Hierfür erteilt der Auftraggeber der Texterin eine entsprechende Vollmacht.
- Sind zur Auftragserfüllung Fahrten oder Reisen notwendig, so trägt der Auftraggeber deren Kosten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin entstandene Kosten gegen Nachweis zu erstatten.
7 • Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine der obigen Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt.
Aktueller Stand: 01.01.2024 Édith Kosmehl